Freitag, 23. September 2005

Schreiben des Siedlervereins an die Verkehrssenatorin

Auf den Zwischenbericht der BVV-Anfrage hat auch der Siedlerverein Eichkamp e.V. sofort reagiert und ein Schreiben an Frau Junge-Reyer verfasst:

An die

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Frau Senatorin Ingeborg Junge-Reyer                                     Dr. Uwe Neumann

Rungestraße 29                                                                                    Vorsitzender

10179 Berlin

                                                                                                            17.9.2005

 

 

 

 

Geschwindigkeitsbeschränkung Eichkampstraße

 

 

Sehr geehrte Frau Senatorin Junge-Reyer,

 

mit Datum vom 30.8.2005 hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen Zwischenbericht an die BVV gegeben, der uns zur Kenntnis gegeben wurde, in dem auf die Forderung der Anwohner der Eichkampstraße nach einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Eichkampstraße eingegangen wird.

 

In dem Zwischenbericht wird mitgeteilt, daß Ihre für diese Fragen zuständige Staatssekretärin die Voraussetzungen für eine derartige Regelung noch prüft, daß aber schon jetzt absehbar sei, daß eine ?Kumulation von Problembereichen? ? gemeint ist ein Zusammentreffen von Problemen der Verkehrssicherheit mit denen der Lärm- und Abgasbelastung ? auf der Eichkampstraße nicht gegeben sei.

 

Hierbei wird offenbar übersehen, daß die Eichkampstraße zunehmend eine ?Ausweichstrecke? ist für die zu den Hauptverkehrszeiten chronisch verstopfte AVUS im Übergang zur Stadtautobahn, was zu erheblichen zusätzlichen Belastungen führt.

 

Daß überhaupt über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Eichkampstraße gesprochen wird, weil sie die einzige Straße Eichkamps ist, die nicht in die 30-km/h-Zone einbezogen ist, liegt daran, daß die Eichkampstraße einem ?Hauptverkehrsstraßennetz? zugeordnet wird ? die vorstehend beschriebene Funktion als ?Ausweichstrecke? macht durchaus deutlich, daß diese Zuordnung nicht falsch ist. Allerdings müssen Sie uns dann bitte erklären, warum sowohl für die Fontanestraße und die Auerbacherstraße, als auch für die Unterführung von Bahn und AVUS und sogar für das Stück Eichkampstraße vom Auerbachertunnel bis zum Dauerwaldweg Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bestehen. Auch diese Straßen bzw. Straßenabschnitte sind Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes, in das die Eichkampstraße eingebunden ist, und insofern nicht anders zu bewerten als die Eichkampstraße. Anders aber als diese Straßen ist die Eichkampstraße eine stark von Radfahrern frequentierte Straße und wird regelmäßig auch von Sportradlern als Trainingsstrecke genutzt.

 

Nach unserem Verständnis gibt es also keinen plausiblen Grund, die Eichkampstraße nicht auch ganztägig zu beruhigen. Uns drängt sich stark der Verdacht auf, daß ? aus welchen Gründen oder für welche Personen auch immer ? mit zweierlei Maß gemessen wird.

 

Dies gilt übrigens auch für den früher ins Feld geführten, derzeit aber leider nicht mehr gültigen Grund für die Ablehnung, nämlich die Buslinie auf der Eichkampstraße, denn bekanntermaßen fahren auch durch die Fontanestraße BVG-Busse und gibt es darüber hinaus in Berlin zahlreiche busbefahrene Straßen, für die Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschrieben sind.

 

Die Bewohner Eichkamps und vor allem der Eichkampstraße fordern aus den vorgenannten Gründen nach wir vor gleiches Recht wie z.B. die Anwohner der sich in Wilmersdorf anschließenden Straßen ? und sind davon überzeugt, daß jedem Autofahrer zuzumuten ist, für die rd. 1,1 km lange Strecke vom Dauerwaldweg bis zur Waldschulallee rd. 55 sec. länger zu brauchen als bei Tempo 50!

 

Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Nachricht und selbstverständlich einer Entscheidung im Sinne der Eichkamper und

 

mit freundlichen Grüßen

-----

Email an die Verkehrslenkung Berlin

laut der Bezirksstadträtin ist ja die Verkehrslenkung Berlin für die Eichkampstrasse zuständig. Heute habe ich einen Ansprechpartner im Web ausfindig gemacht. Mal sehen, was der dazu sagt:  

Sehr geehrter Herr Brodback,

ich wende mich als Anwohner sowie Mitglied des Vorstands des Siedlervereins Eichkamp e.V. in o.g. Angelegenheit an Sie.

Der Verkehr auf der Eichkampstrasse hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere durch Schleichwegverkehr, der - ausgehend von der Abfahrt Hüttenweg - über Königsallee, Auerbachtunnel und Eichkampstrasse das hochgradig staugefährdete AVUS-Nordende umfährt.

Die Fahrzeuge durchfahren dabei drei Tempo-30-Zonen: Angefangen von der Villengegend am S-Bahnhof Grunewald, die Siedlung Eichkamp selbst und evtl. noch die Siedlung Heerstrasse. Aus unersichtlichen Gründen ist der kurze Abschnitt Eichkampstrasse nicht Bestandteil der Tempo-30-Zone, obwohl die unbewohnte Verlängerung bis zum Auerbachtunnel auch mit Tempo-30 ausgeschildert ist.

Begründet wurde die Ausnahme der Eichkampstrasse stets mit dem dort verkehrenden BVG-Bus (obwohl auf der anderen Seite des S-Bahnhofs Grunewalds ebenfalls ein Bus durch die Tempo-30 Zone fährt). Nachdem dieser Bus nun von der BVG eingestellt wurde, möchten wir die Erweiterung der Tempo-30 Zone Eichkamps bis auf die Eichkampstrasse wieder auf's Tableau bringen.

Auf unsere Anfrage bei der Bezirksstadträtin haben wir erfahren, dass die Eichkampstrasse der VLB untersteht, weil sie von übergeordneter Bedeutung ist. Auch wenn diese Einordnung höchst zweifelhaft ist, wenden wir uns in dieser Angelegenheit hiermit an sie, mit der Bitte, entweder die Eichkampstrasse aus dieser "übergeordneten Bedeutung" zu entlassen und dem Bezirk die weiteren Schritte zur Verkehrsberuhigung zu überlassen oder selbst derartige Schritte einzuleiten.

Der Gründe für eine Verkehrsberuhigung gibt es viele:

1) Die Eichkampstrasse ist eine Hauptverkehrsachse für Fahrradfahrer (Sport- und Freizeitfahrer) ohne ein entsprechendes Angebot von Fahrradwegen - wir fordern Bedarfsstreifen für Fahrradfahrer auf der Strasse.

2) Durch den hohen Anteil an Schleichverkehr ist es den Bewohnern der Eichkampstrasse morgens nicht mehr möglich, sich (rückwärts) aus den Einfahrten auf die Strasse einzufädeln, weil die Strasse kontinuierlich und mit hoher Geschwindigkeit befahren wird.

3) Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt zu einer verstärkten Lärmbelästigung der Anwohner, diese wird durch die AVUS-Lärmschutzwand noch verstärkt, da reflektiert.

4) Fehlgeleitete LKWs donnern die Eichkampstrasse entlang, in dem Irrglauben, die Auffahrt zur AVUS zu erreichen. Nachdem sie ihren Irrtum erkennen, wird meist auf halsbrecherische Art und Weise in den kleinen Strassen Eichkamps gewendet und wieder zurückgedonnert.

Die Erweiterung der bestehenden Tempo-30 Zone Eichkamps auf die Eichkampstrasse würde alle oben genannten Probleme auf einen Schlag lösen:

1) die Fahrradfahrer wären durch die geringere Geschwindigkeit weniger gefährdet und auch selbst weniger Hindernis

2) durch die geringere Geschwindigkeit wäre das Einfädeln einfacher und gefahrloser möglich

3) eine geringere Geschwindigkeit resultiert in weniger Lärmbelästigung

4) eine Tempo-30 Zone würde zusätzlich signalisieren, dass hier keine Autobahnauffahrt zu erwarten ist.

Zusätzlich würde eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch die geänderte Vorfahrtsregelung (rechts-vor-links) gewährleistet sein.

Die BVV hat bereits im November 2005 beschlossen, die Eichkampstrasse zur Tempo-30 Zone zu machen (allerdings nur nachts, was nicht zweckdienlich ist).

Wir möchten Sie bitten,

a) die bestehende Tempo-30 Zone Eichkamps auf die Eichkampstrasse auszudehnen

b) Bedarfsstreifen für Fahrradfahrer (zumindestens in Richtung Süd) aufzubringen

Sollten Sie nicht der richtige Ansprechpartner für unser Anliegen sein, bitte ich Sie, diese Nachricht entsprechend weiterzuleiten und mich zu informieren.

Mit freundlichen Grüssen

...

-----

LÄRM-AUS!

NOT-AUS für LÄRM

Suche

 

Archiv

September 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
15
16
17
19
20
21
25
28
 
 
 

(C)opyright

Photos: photocase.com, pixelquelle.de u.a.

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren