Schreiben des Siedlervereins an die Verkehrssenatorin
An die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Frau Senatorin Ingeborg Junge-Reyer Dr. Uwe Neumann
Rungestraße 29 Vorsitzender
10179 Berlin
17.9.2005
Geschwindigkeitsbeschränkung Eichkampstraße
Sehr geehrte Frau Senatorin Junge-Reyer,
mit Datum vom 30.8.2005 hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen Zwischenbericht an die BVV gegeben, der uns zur Kenntnis gegeben wurde, in dem auf die Forderung der Anwohner der Eichkampstraße nach einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Eichkampstraße eingegangen wird.
In dem Zwischenbericht wird mitgeteilt, daß Ihre für diese Fragen zuständige Staatssekretärin die Voraussetzungen für eine derartige Regelung noch prüft, daß aber schon jetzt absehbar sei, daß eine ?Kumulation von Problembereichen? ? gemeint ist ein Zusammentreffen von Problemen der Verkehrssicherheit mit denen der Lärm- und Abgasbelastung ? auf der Eichkampstraße nicht gegeben sei.
Hierbei wird offenbar übersehen, daß die Eichkampstraße zunehmend eine ?Ausweichstrecke? ist für die zu den Hauptverkehrszeiten chronisch verstopfte AVUS im Übergang zur Stadtautobahn, was zu erheblichen zusätzlichen Belastungen führt.
Daß überhaupt über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Eichkampstraße gesprochen wird, weil sie die einzige Straße Eichkamps ist, die nicht in die 30-km/h-Zone einbezogen ist, liegt daran, daß die Eichkampstraße einem ?Hauptverkehrsstraßennetz? zugeordnet wird ? die vorstehend beschriebene Funktion als ?Ausweichstrecke? macht durchaus deutlich, daß diese Zuordnung nicht falsch ist. Allerdings müssen Sie uns dann bitte erklären, warum sowohl für die Fontanestraße und die Auerbacherstraße, als auch für die Unterführung von Bahn und AVUS und sogar für das Stück Eichkampstraße vom Auerbachertunnel bis zum Dauerwaldweg Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bestehen. Auch diese Straßen bzw. Straßenabschnitte sind Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes, in das die Eichkampstraße eingebunden ist, und insofern nicht anders zu bewerten als die Eichkampstraße. Anders aber als diese Straßen ist die Eichkampstraße eine stark von Radfahrern frequentierte Straße und wird regelmäßig auch von Sportradlern als Trainingsstrecke genutzt.
Nach unserem Verständnis gibt es also keinen plausiblen Grund, die Eichkampstraße nicht auch ganztägig zu beruhigen. Uns drängt sich stark der Verdacht auf, daß ? aus welchen Gründen oder für welche Personen auch immer ? mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dies gilt übrigens auch für den früher ins Feld geführten, derzeit aber leider nicht mehr gültigen Grund für die Ablehnung, nämlich die Buslinie auf der Eichkampstraße, denn bekanntermaßen fahren auch durch die Fontanestraße BVG-Busse und gibt es darüber hinaus in Berlin zahlreiche busbefahrene Straßen, für die Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschrieben sind.
Die Bewohner Eichkamps und vor allem der Eichkampstraße fordern aus den vorgenannten Gründen nach wir vor gleiches Recht wie z.B. die Anwohner der sich in Wilmersdorf anschließenden Straßen ? und sind davon überzeugt, daß jedem Autofahrer zuzumuten ist, für die rd. 1,1 km lange Strecke vom Dauerwaldweg bis zur Waldschulallee rd. 55 sec. länger zu brauchen als bei Tempo 50!
Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Nachricht und selbstverständlich einer Entscheidung im Sinne der Eichkamper und
mit freundlichen Grüßen
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